Grenzüberschreitende Erbschaften in Deutschland und Österreich sind heute keine Seltenheit. Die Abwicklung einer deutsch-österreichischen Erbschaft ist dennoch häufig komplex und stellt Erben vor ungeahnte Schwierigkeiten. So haben Erben zwei Steuergesetze zu beachten. Zudem sind die Verfahren und Besonderheiten bei der Abwicklung des Erbes in Österreich vielen deutschen Erben unbekannt.
Unsere Rechtsanwälte in Berlin helfen Ihnen bei der Abwicklung des grenzüberschreitenden Nachlasses in Deutschland und Österreich (Erledigung aller Formalitäten, Vermögensfreigabe, Immobilienverkauf, Immobilienumschreibung, Erstellung der Erbschaftssteuererklärung).
Wenn Sie mehr über die Leistungen unserer Kanzlei in Berlin erfahren wollen, kontaktieren Sie uns für ein persönliches, unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch (+49 (0) 39 38 37 79 26) bzw. (+423 79 82 65 5) oder über das Kontaktformular am Ende der Seite.