Voegele Rechtsanwälte Berlin

Nachlassverzeichnis (Inventar) erstellen

Ein Nachlassverzeichnis (auch Nachlassinventar oder Bestandsverzeichnis genannt) ist eine detaillierte Auflistung der Vermögenswerte, Schulden und Verbindlichkeiten.

Als Erbe, Miterbe oder Erbschaftsbesitzer sind Sie verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und vorzulegen, so etwa bei Beantragung eines Erbscheins, Abgabe von Steuererklärungen und auf Anforderung von Pflichtteilsberechtigten und Miterben.

Bei Testamentsvollstreckung erstellt der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis.

Unsere Kanzlei in Berlin hilft Ihnen, ein rechtssicheres Nachlasszeugnis zu erstellen und berät Sie in den Fällen, in denen Sie ihre Angaben eidesstattlich versichern müssen, oder in Fällen, in denen es vorteilhaft sein kann, freiwillig ein Nachlassverzeichnis zu erstellen.

Nachlassverzeichnis – FAQ

Hinweise und Empfehlungen unserer Anwälte in Berlin zum Nachlassverzeichnis

  • Die Aufstellung des Nachlassverzeichnisses (Inventars) ist Ihr Mittel, sich alle Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung offen zu halten! Sie müssen gewissenhaft handeln, um den strengen Vorgaben des Gesetzes nachzukommen!
  • Als Pflichtteilsberechtigter sollten Sie unbedingt dem Erben eine Inventarfrist setzen, um Ihre Rechte zu sichern. Nehmen Sie dabei Ihr Recht zur persönlichen Anwesenheit wahr, um Einsicht in Belege nehmen zu können. Außerdem bekommen Sie dadurch einen unmittelbaren Eindruck von der Vollständigkeit des Inventars.
  • Sie müssen die erforderlichen Auskünfte geben, um nicht die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung zu verlieren! Nutzen Sie die Mittel der Haftungsbeschränkung gewissenhaft, damit Ihnen alle Vorteile erhalten bleiben!
  • Als Erbe sollten Sie unbedingt die eidesstattliche Versicherung abgeben! Ansonsten greift die Vollständigkeitsvermutung nicht gegenüber dem Gläubiger, der die eidesstattliche Versicherung verlangt hat!
  • Sie sollten als Erbe unbedingt redlich bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses (Inventars) handeln! Der Vorwurf der Inventaruntreue kann zu einem Wegfall der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass führen. Es besteht dann eine Gefahr für Ihr eigenes Vermögen!