Voegele Rechtsanwälte Berlin

Erbschaftsabwicklung bei Nachlassverwaltung

Ein Erbe, eine Erbengemeinschaft oder Nachlassgläubiger können beim Nachlassgericht die Nachlassverwaltung beantragen. Der Antrag muss nicht begründet werden und wird in der Regel bei komplizierten, größeren Nachlässen gestellt. Miterben einer Erbengemeinschaft können den Antrag nur gemeinsam stellen. Gläubigeranträge sind nur zulässig binnen zwei Jahren nach Erbschaftsannahme.

Mit der Bestellung eines Nachlassverwalters verlieren die Erben ihre Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und die Haftung der Erben ist damit beschränkt auf den Nachlass.

Der Nachlassverwalter untersteht der Aufsicht des Nachlassgerichts und ist verpflichtet, alle rechtlichen und tatsächlichen Handlungen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung und Abwicklung vorzunehmen.

Nachlassverwaltung kann nur berufsmäßig ausgeführt werden. Der Nachlassverwalter ist Partei kraft Amtes. Er muss dem Nachlass gegenüber Rechnung legen und ein Nachlassverzeichnis vorlegen.

Die Vergütung des Nachlassverwalters wird vom Nachlassgericht festgelegt und aus dem Nachlassvermögen gezahlt.

  • Unsere Anwälte in Berlin übernehmen das Amt als Nachlassverwalter und damit für Sie die vollständige Verwaltung des Nachlasses.
  • Sollte ein Dritter zum Nachlassverwalter bestellt sein, prüfen wir für die Erben die Rechtmäßigkeit des Handelns.

Nachlassverwaltung – FAQ

Hinweise und Empfehlungen unserer Anwälte in Berlin zur Nachlassverwaltung

  • Ist nicht genügend Nachlass vorhanden, können Sie als Erbe die Dürftigkeitseinrede erheben und damit die Haftung auf den Nachlass beschränken. Idealerweise haben Sie einen Beschluss, der den Antrag auf Nachlassverwaltung mangels Masse ablehnt!
  • Für Sie als Erbe ist entscheidend, die Nachlassverwaltung schnell zu beantragen, wenn Anzeichen für die Überschuldung des Nachlasses vorhanden sind!
  • Beantragen Sie die Nachlassverwaltung, wenn Sie sich über den Bestand des Nachlasses nicht im Klaren sind! Gefährden Sie nicht Ihr eigenes Vermögen!
  • Achten Sie auf Ihre Rechte! Wenn Sie denken, dass die Vergütung zu hoch ist, dann lassen Sie sich beraten oder wenden Sie sich an das Nachlassgericht.
  • Auch wenn die Nachlassverwaltung mehrere Jahre dauert, haben Sie als Erbe während dieser Zeit keinerlei Zugriff auf das Erbe!
  • Überprüfen Sie den Nachlassverwalter genau! Sie sind ihm nicht schutzlos ausgeliefert! Verletzt der Nachlassverwalter seine Pflichten Ihnen gegenüber, besteht eine Haftung!
  • Verlangen Sie regelmäßig Auskunft vom Nachlassverwalter und nehmen Sie Akteneinsicht beim Nachlassgericht!