Voegele Rechtsanwälte Berlin

Erbschaftsabwicklung bei Nachlasspflegschaft

Nachlasspflegschaft wird von Amts wegen vom Nachlassgericht angeordnet für unbekannte Erben, wenn ein begründetes Sicherungsbedürfnis (Sicherungspflegschaft) oder die Notwendigkeit einer Prozesspflegschaft besteht.

Der Nachlasspfleger vertritt den unbekannten Erben. Umfang und Aufgaben werden vom Nachlassgericht bestimmt. Die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis der bekannten Erben wird dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt.

Zum Nachlasspfleger kann jede natürliche, volljährige Person bestellt werden. Die Erben haben ein Vorschlagsrecht, dem das Nachlassgericht in der Regel folgt.

Unsere Anwälte in Berlin übernehmen das Amt als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger zur erforderlichen Sicherung des Nachlasses und zur Geltendmachung von Ansprüchen des Nachlasses gegen Dritte oder Abwehr von Ansprüchen gegen den Nachlass.

Nachlasspflegschaft – FAQ

Hinweise und Empfehlungen unserer Anwälte in Berlin zur Nachlasspflegschaft

  • Regen Sie unbedingt eine Nachlasspflegschaft an, wenn der Erblasser vermögend gewesen ist! Ansonsten ist niemand vorhanden, der verantwortlich für die Vermögenswerte des Erblassers ist. Es besteht die Gefahr, dass Konten geräumt werden oder Grundeigentum nicht gesichert wird!
  • Ein Bankkonto kann nur aufgelöst werden, wenn alle Erben zustimmen, ebenso kann ein Grundstück nur verkauft werden, wenn die gesamte Erbengemeinschaft einverstanden ist! Sie treten also auf der Stelle, wenn auch nur ein Erbe unbekannt ist.
  • Teilen Sie dem Nachlassgericht das Vorhandensein von Vermögenswerten mit, wenn Sie wissen, dass der Erblasser keine bekannten Erben hat!
  • Lassen Sie sich als Vermieter vom Nachlassgericht nicht abweisen! Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters!
  • Es besteht für Sie ein Anspruch auf Einleitung der Nachlasspflegschaft für die Abwicklung des Mietverhältnisses und dies ohne einen Vorschuss für die Nachlasspflegschaft zu zahlen. Verweisen Sie auf Ihr Recht auf Nachlasspflegschaft, denn anderenfalls bestehen Haftungsgefahren und finanzielle Nachteile.
  • Wenn Sie die Wohnung räumen und den Nachlass verwerten, könnten ihnen zu diesem Zeitpunkt unbekannte Erben später Ansprüche entgegenhalten.
  • Räumen Sie die Wohnung dagegen nicht und warten darauf, dass Erben noch auftauchen oder das Nachlassgericht sich rührt, erleiden Sie Mietausfälle. Eine Nachlasspflegschaft sollte in diesen Fällen unbedingt eingerichtet werden!
  • Nur weil ein Erbe seit Jahren unbekannt verzogen ist, heißt dies nicht, dass Sie zusehen müssen, was mit dem Erbe Mit einem Abwesenheitspfleger kann auch eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden, bei der Erben unbekannt verzogen sind.
  • Sie können Ihre Rechte wahren, wenn Sie als Erbe eine Vergütungsvereinbarung mit dem Nachlasspfleger abschließen. Anderenfalls bleibt es dem Nachlassgericht überlassen, die Schlussvergütung für die Nachlasspflegschaft
  • Der Erbenaufruf ist für Sie als Miterbe ist ein probates Mittel, unbekannte Erben aus der Erbengemeinschaft zu verdrängen!
  • Prüfen Sie sorgfältig, ob der Nachlasspfleger immer im Sinne der unbekannten Erben sorgfältig gehandelt und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat!