Die Abwicklung eines Erbfalls mit Auslandsbezug ist komplex. Insbesondere wenn sich ein Teil des Nachlasses in Liechtenstein befindet, stehen Erben und Pflichtteilsberechtigte vor zahlreichen Schwierigkeiten. Denn um Ansprüche am Nachlass – notfalls auch gerichtlich – durchzusetzen, müssen Erben zunächst die notwendigen Informationen über den Nachlass in Liechtenstein einholen.
Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Erbschaftsabwicklung in Liechtenstein (Erledigung aller Formalitäten in Liechtenstein, Vermögensfreigabe, Auskunftsverlangen).
Für mehr Informationen zu den Leistungen unserer Kanzlei in Berlin und Vaduz kontaktieren Sie uns für ein persönliches, unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch (+49 (0) 30 38 37 79 26) bzw. (+423 79 82 65 5) oder über das Kontaktformular am Ende der Seite.