Voegele Rechtsanwälte Berlin

Erbschaftssteuer Deutschland: Erbschaftssteuererklärung

Als Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter müssen Sie nach Aufforderung durch das Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung abgeben. Bei einer Erbengemeinschaft können auch mehrere Erben eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.

  • Auf Wunsch fertigt unsere Kanzlei in Berlin für Erbschaften die notwendigen Steuererklärungen an und vertritt die am Nachlass Beteiligten gegenüber den Finanzbehörden.
  • Unsere Anwälte in Berlin beraten Sie zu Fragen der Bewertung des Nachlasses und zu möglichen Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen.

Erbschaftssteuererklärung – FAQ

Hinweise und Empfehlungen unserer Anwälte in Berlin zur Erbschaftssteuer

  • Behalten Sie die Änderungen des Steuerrechts und die Rechtsprechung im Blick. Die Steuergesetze, ihre Anwendung und Auslegung ändern sich ständig. Sichern Sie sich ab, dass es nicht zu unvorhersehbaren Nachteilen für die Erben kommt, und lassen Sie Ihr bestehendes Testament regelmäßig aus steuerlicher Sicht überprüfen.
  • Bevor Sie letztwillige Verfügungen veranlassen, informieren Sie sich über die einschlägigen steuerlichen Vorschriften und deren praktische Anwendung.
  • Lassen Sie sich nie ausschließlich aus steuerlichen Gründen zu einer Verfügung verleiten. Verteilen Sie Ihr Vermögen so, wie Sie es für richtig halten. Prüfen Sie erst zweitrangig die steuerlichen Folgen.
  • Vorsicht bei Erbauseinandersetzungen mit Abfindungszahlung, bei Erbgemeinschaften und sonstigen Ausgleichspflichten. Holen Sie sich unbedingt fachlichen Rat ein. Die steuerlichen Folgen sind für einen Laien in der Regel unvorhersehbar.
  • Die Schenkungssteuer wird zwar grundsätzlich beim Erwerber erhoben, der Schenker haftet für die Steuer jedoch neben dem Beschenkten weiter.
  • Ab dem 27. Geburtstag haben erbende Kinder keinen Versorgungsfreibetrag mehr!
  • Vorsicht! „Lebenspartner“ sind nach dem Gesetz nur die Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Gleichgeschlechtliche Lebensgefährten oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft fallen nicht unter den Begriff.
  • Gehen Renten aufgrund gesetzlicher Vorschriften auf die Hinterbliebenen über, bleiben sie erbschaftssteuerfrei.
  • Wer den Erblasser unentgeltlich gepflegt hat, erhält Zuwendungen aus dem Nachlass bis zu 20.000 Euro erbschaftssteuerfrei.
  • Kinder können ein Familienheim steuerfrei erben unter der Bedingung, dass sie die Selbstnutzung unverzüglich aufnehmen und die Wohnfläche der Wohnung 200 m² nicht übersteigt.
  • Bei mehreren Kindern als Erben sollte nur ein Kind das Familienheim als Vermächtnis erhalten und die anderen Kinder den sonstigen Nachlass erben. Nur so kann die volle Steuerbefreiung für das Familienheim greifen.
  • Lassen Sie bei der Übertragung von Immobilien immer ein Zweitgutachten erstellen. Grundsätzlich ist der niedrigere Wert anzusetzen.
  • Sie haben grundsätzlich den Anspruch, dass bei der Bewertung der Nachlassgegenstände der niedrigste Wert zugrunde gelegt wird. Prüfen Sie selbst nach, ob Wertpapierbestände im Nachlass zum niedrigsten Kurs bewertet wurden. Sie finden die Kurse im Internet unter onvista.de. Bei Immobilien kann ein niedrigerer Wert auch durch eine zeitnahe Veräußerung zu einem niedrigeren Kaufpreis nachgewiesen werden.
  • Immobilien im Nachlass unterliegen keiner Grunderwerbssteuer. Dies gilt auch für Übertragungen im Wege der Erbauseinandersetzung.