Als Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter müssen Sie nach Aufforderung durch das Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung abgeben. Bei einer Erbengemeinschaft können auch mehrere Erben eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.