Voegele Rechtsanwälte Berlin

Erbenermittlung durch die Kanzlei Vögele Rechtsanwälte Berlin

Das deutsche Erbrecht kennt keinen erbenlosen Nachlass. Wenn eine Erbenermittlung scheitert, erbt der Staat.

Sind Erben unbekannt oder nicht auffindbar, muss eine Erbenermittlung durchgeführt werden, damit der Nachlass endgültig abgewickelt werden kann.

Das Nachlassgericht führt selbst von Amts wegen keine Erbenermittlung durch (Ausnahmen bestehen in einigen Bundesländern), sondern bestellt hierzu einen Nachlasspfleger.

Dieser wiederum beauftragt in der Regel seinerseits professionelle Erbenermittler, die ohne Kostenvorschuss arbeiten, aber bei Erfolg ein Honorar in Höhe von bis zu 30% des Nachlasswertes fordern.

Wird ein Erbe trotz aller Bemühungen nicht gefunden, kann das Nachlassgericht einen Erbenaufruf erlassen.

  • Zur Ermittlung von unbekannten oder nicht auffindbaren Erben, beantragt unsere Kanzlei in Berlin für Sie beim Nachlassgericht die Bestellung eines Nachlasspflegers bzw. wenn notwendig, den Erlass eines Erbenaufrufes.
  • Wir übernehmen als Anwälte in Berlin für den Nachlass das Amt und die Aufgaben als Nachlasspfleger.
  • Wir beauftragen und überwachen kraft Ihrer Anwaltsvollmacht einen Erbenermittler und wahren Ihre Interessen.

Erbenermittlung – FAQ

Hinweise und Empfehlungen unserer Anwälte in Berlin zur Erbenermittlung

  • Sie erhalten von einem Erbenermittler in der Regel als erstes einen Brief, mit welchem Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie Erbe eines Ihnen unbekannten Nachlasses sein könnten. Der Erbenermittler teilt Ihnen nicht mit, wer gestorben ist, welches Nachlassgericht zuständig ist und wer der Nachlasspfleger Bevor Sie einen Vertrag mit dem Erbenermittler unterschreiben, sollten Sie deshalb mit Ihren Verwandten den Fall besprechen und sich auch Rechtsrat einholen!
  • Lassen Sie sich beraten, was Sie tun können, wenn die Nachlassangelegenheit nur wegen einer fehlenden Unterschrift eines Miterben scheitern könnte!
  • Unterzeichnen Sie keine Vereinbarung mit einem Erbenermittler, der von Ihnen einen Kostenvorschuss verlangt!
  • Unterschreiben Sie niemals zwei Verträge mit verschiedenen Erbenermittlern.
  • Auch wenn die Gerichte hohe Erbenermittlungsvergütungen bestätigen, sollten Sie im Einzelfall immer genau prüfen, ob die Höhe gerechtfertigt ist! Lassen Sie von einem in der Erbenermittlung erfahrenen Rechtsanwalt beraten, um Geld zu sparen!