Voegele Rechtsanwälte Berlin

Aufgebotsverfahren Berlin Bundesweit

Mit der Durchführung eines NachlassAufgebotsverfahrens kann sich der Erbe einen Überblick über die Nachlassverbindlichkeiten verschaffen, d.h. beurteilen, ob der Nachlass überschuldet ist und auf dieser Grundlage entscheiden, ob er Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung beantragen soll.

Die Nachlassgläubiger, die ihre Forderung nicht anmelden, werden als bevorrechtigte Gläubiger ausgeschlossen. Folgende Rangfolge ist bei Befriedigung von Nachlassforderungen zu beachten:

Die ausgeschlossenen Nachlassgläubiger sind nur dann aus dem Nachlass zu befriedigen, wenn nach Begleichung der festgestellten Forderungen noch ein Überschuss verbleibt. Die nicht ausgeschlossenen Nachlassgläubiger genießen Vorrang vor den Ansprüchen der Pflichtteilberechtigten, der Vermächtnisnehmer und der durch Auflagen Begünstigten.

  • Unsere Rechtsanwälte in Berlin beraten Sie, welche Vorteile Ihnen die Durchführung eines Aufgebotsverfahren bringt.
  • Wir zeigen Ihnen die strategischen Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung.
  • Wir garantieren Ihnen eine unanfechtbare Abwicklung und Verteilung der Erbmasse an Nachlassgläubiger und Miterben.

Aufgebotsverfahren – FAQ

Hinweise und Empfehlungen unserer Anwälte in Berlin zum Aufgebotsverfahren

  • Erschrecken Sie nicht, wenn der Nachlass wegen Gläubigerforderungen unübersichtlich ist! Nutzen Sie das Aufgebotsverfahren, verschaffen Sie sich einen Überblick über den Nachlass und führen Sie einen Ausschließungsbeschluss herbei!
  • Sie müssen bei der Herbeiführung der Haftungsbeschränkung gewissenhaft sein! Wenn Sie z.B. ein unvollständiges Nachlass-Inventarverzeichnis einreichen, kann dies zu einer Haftung mit Ihrem eigenen Vermögen führen!
  • Die Einrede des Aufgebotsverfahrens verschafft Ihnen Zeit. Für die Dauer des Aufgebotsverfahrens können Sie die Zahlung von Nachlassschulden verweigern!
  • Neben dem Aufgebotsverfahren gibt es weitere Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung, wie z.B. das Nachlassinsolvenz-Verfahren. Lassen Sie sich beraten, um eine Gefahr für Ihr Eigenvermögen zu verhindern!
  • Kommen Sie unbedingt als Erbe der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach! Ansonsten haften Sie wegen der unbeschränkten Erbenhaftung auch mit Ihrem eigenen Vermögen!
  • Mit dem Ausschließungsbeschluss können Sie gegenüber Nachlassgläubigern Ihre beschränkte Erbenhaftung geltend machen, um Ihr eigenes Vermögen zu sichern!