Voegele Rechtsanwälte Berlin

Erbschaftsabwicklung für Alleinerben

Erbe werden Sie durch Testament oder Erbvertrag des Verstorbenen oder kraft Gesetzes.

Vererbt werden nicht einzelne Gegenstände, sondern immer der gesamte Nachlass mit allen Aktiva und Schulden.

Als Alleinerbe erlangen Sie automatisch mit dem Erbfall das Alleineigentum am gesamten Nachlass: zunächst als vorläufiger Erbe und sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls als endgültiger Erbe für den Fall, dass Sie in der Frist nicht das Erbe ausschlagen.

Wir klären für Sie, ob sie vorläufiger Alleinerbe geworden sind und ob Sie das Erbe ausschlagen sollten.

Grundsätzlich haften Sie als Erbe persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen für alle Nachlassverbindlichkeiten (Schulden des Erblassers und die Erbfallschulden).

Wir zeigen Ihnen die Haftungsrisiken und die Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung.

Als Erbe sind Sie verpflichtet, den Nachlass zu sichten und zu verwerten und beim Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben.

Mit einfacher Vollmacht können sie uns bevollmächtigen, den gesamten Nachlass für Sie abzuwickeln.

Die Nachlassabwicklung durch unsere Anwälte in Berlin umfasst insbesondere:

  • Sofortmaßnahmen im Erbfall
    Wir erledigen für Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Sofortmaßnahmen im Erbfall.
  • Erbenermittlung und Nachlassermittlung
    Wir ermitteln für Sie unbekannte Miterben und Vermögenswerte im Ausland.
  • Nachlassverzeichnis Inventar
    Wir erfassen, inventarisieren und dokumentieren Ihren Nachlass und erstellen ein Nachlassverzeichnis (Inventar).
  • Erbe annehmen oder ausschlagen
    Wir erstellen für Sie eine Expertise über Ihre Haftungsrisiken als Erbe und helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen sollen.
  • Erbschein Nachlassgericht
    Wir beschaffen für Sie alle erforderlichen Urkunden zur Ausstellung eines Erbscheins.
  • Korrespondenz Abwicklung Erbfall
    Wir erledigen alle notwendigen Korrespondenzen mit Ämtern, Behörden, Gerichten, Miterben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern.
  • Haushaltsauflösung im Erbfall
    Wir lösen den Haushalt des Verstorbenen auf, sichern, verwerten und verkaufen den Hausrat, Schmuck, Antiquitäten, Kunst, PKW etc. in Berlin, deutschlandweit und in Frankreich, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Italien.
  • Kündigung, Abwicklung Verträge
    Wir kündigen die Vertragsverhältnisse (Mietverhältnisse, Gas, Strom, Wasser, Versicherung, Telekommunikation etc.).
  • Bankkonten im In- und Ausland
    Wir lösen Wertpapierdepots und Bankkonten im In- und Ausland auf (insbesondere in der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg).
  • Gesellschaftsanteile, Stiftungen, Trusts
    Wir bewerten, verkaufen, verwalten und liquidieren Gesellschaftsstrukturen, Firmenanteile, Stiftungen und Trusts (insbesondere in der Schweiz und Liechtenstein).
  • Bewerten, Verwalten, Verkaufen von Immobilien
    Wir sichern, erhalten, bewerten, verwalten und verkaufen Wohnungen, Häuser und Grundstücke im In- und Ausland (Berlin, deutschlandweit, Frankreich, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Italien). Wir nehmen Einsicht in Grundbücher und veranlassen Grundbuchänderungen/ -berichtigungen.
  • Nachlassverbindlichkeiten
    Wir prüfen, erfüllen oder wehren ab: Vermächtnisansprüche, Pflichtteilsansprüche, Auflagen und sonstige Nachlassverbindlichkeiten und Erblasserschulden.
  • Einzug von Nachlassforderungen und Nachlassgegenständen
    Unsere Anwälte in Berlin vertreten Sie bei Anfechtungen und Rückforderungen von Schenkungen und anderen Vermögensverfügungen des Erblassers und setzen Erbmasseansprüche gerichtlich und außergerichtlich durch.
  • Erbschaftssteuer- und Einkommenssteuererklärungen
    Wir wickeln den Erbfall national und international mit den Finanzbehörden ab und erstellen die Einkommenssteuererklärung des Erblassers und der Erben.
  • Schlussabrechnung und Aufteilung
    Wir übernehmen die Schlussabrechnung und Aufteilung/ Übertragung des Nachlassvermögens an die Erben.